
Der Versicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung beginnt, sobald der Vertrag geschlossen ist (Zustellung des Versicherungsscheines oder einer Aufnahmeerklärung), frühestens jedoch zu dem im Antrag bezeichneten Zeitpunkt bzw. nach Ablauf der Wartezeiten. Für Versicherungsfälle, die vor Vert...
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